Mitmachen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich für die Berufsbildung 2030 zu engagieren. Viele Akteure tun dies bei ihrer täglichen Arbeit.
Denn die Berufsbildung 2030 bietet eine verbundpartnerschaftlich erarbeitete Orientierung, wo die Reise in den kommenden Jahren hingehen soll. Die konkrete Weiterentwicklung erfolgt auf verschiedenen Ebenen durch Aktivitäten aller Verbundpartner im Rahmen der im Berufsbildungsgesetz festgelegten Zuständigkeiten.
Je nach Vorhaben kann ein Antrag für ein koordiniertes «Projekt 2030» oder für finanzielle Unterstützung des Bundes eingereicht werden. Die verschiedenen Teilnahmeoptionen sind kombinierbar und müssen bei Interesse einzeln beantragt werden.
Projekte 2030
- Die Projekte 2030 werden unter Einbezug der Tripartiten Berufsbildungskonferenz durchgeführt und mit einem Projektbeschrieb auf der Website präsentiert.
- Ziel ist die Koordination und Vernetzung systemrelevanter Massnahmen im Rahmen der priorisierten Stossrichtungen.
Für die Projekte 2030 gelten generell folgende Kriterien:
- Bezug zur Berufsbildung
- Bezug zu mindestens einer der priorisierten Stossrichtungen
- Einbezug von Partnern und der Tripartiten Berufsbildungskonferenz
- Projektcharakter
- Potenzial für gesamtschweizerische Umsetzung
- Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) entscheidet über die Aufnahme als «Projekt 2030».
- Die TBBK ist auch bei Meilensteinen zu konsultieren.
Finanzielle Beteiligung des Bundes
- Eine finanzielle Unterstützung des Bundes ist bei der Projektförderung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zu beantragen.
- Die finanzielle Beteiligung des Bundes wird unabhängig vom Antrag auf ein «Projekt 2030» geprüft.
- Wird sowohl die Teilnahme als «Projekt 2030» als auch eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Projektförderung angestrebt, sind zwei separate Anträge zu stellen.
Projektskizze «Projekt 2030» einreichen
Unter Berücksichtigung der entsprechenden Kriterien kann Anhand des nachfolgenden Formulars ein Antrag auf ein «Projekte 2030» gestellt werden. Die prüfende Stelle behält sich vor, bei Bedarf weitere Informationen anzufordern.