Berufs-, Studien- und Laufbahnberatende verfügen gemäss Berufsbildungsgesetz über eine vom Bund anerkannte Fachbildung. Der Bundesrat erlässt die Mindestvorschriften für die Anerkennung der Bildungsgänge. Diese sind in der Berufsbildungsverordnung festgehalten. Gestützt auf die Mindestvorschriften erlässt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation das Qualifikationsprofil Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in und Bestehensregeln zur Erlangung des Titels «Dipl. Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in». Das Qualifikationsprofil umfasst das Berufsbild, die beruflichen Handlungskompetenzen und das Anforderungsniveau. Die Bestehensregeln zeigen auf, wie die erforderlichen Kompetenzen zu beurteilen sind. Die Mindestvorschriften sowie das Qualifikationsprofil und die Bestehensregeln dienen dem SBFI als Grundlage für die Akkreditierung der Fachbildungen. Für die Bildungsinstitutionen bilden diese Dokumente die Grundlage für die Entwicklung der Bildungsgänge und der Qualifikationsverfahren.
Das Qualifikationsprofil und die Bestehensregeln wurden vor über 10 Jahren das letzte Mal überarbeitet. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre, Entwicklungen im Tätigkeitsfeld der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) und neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben zu veränderten Anforderungen an Berufs-, Studien- und Laufbahnberatende geführt. Im Sinne eines regelmässigen Berufsentwicklungsprozesses ist es angezeigt, die bestehenden Grundlagen für die Anerkennung der Fachbildungen im Rahmen einer Revision zu überprüfen und anzupassen.
Die Revision entspricht auch dem Wunsch der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), die an ihrer Jahresversammlung am 22. 10. 2021 die nationale Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und einen Aktionsplan zur Umsetzung verabschiedet hat. Diese wurden durch die Schweizerische Konferenz für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SK BSLB), eine Fachkonferenz der EDK, erarbeitet. Die Überarbeitung des Qualifikationsprofils ist im Aktionsplan als prioritäre Massnahme aufgeführt.
Träger | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI |
Kontakt | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Sabina Giger +41 58 46 31406 |
Projektziel
Das Qualifikationsprofil Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in und die Bestehensregeln zur Erlangung des Titels «Dipl. Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in» sind gemäss den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf ihre Aktualität zu prüfen und den für das Tätigkeitsfeld der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung relevanten aktuellen und künftig zu erwartenden Anforderungen von Individuen, Arbeitsmarkt und Gesellschaft anzupassen.
Projektstand
Das SBFI hat dem Institut für Kompetenzentwicklung, Training und Transfer IKT Ende September 2022 das Mandat für die Leitung des Projekts erteilt. Für das Projekt sind folgende Phasen vorgesehen:
Zwischen Oktober und Dezember 2022 fanden diverse Planungsarbeiten statt, unter anderem Kurzinterviews mit Stakeholdern (Fachpersonen aus dem Bereich BSLB). Dabei ging es darum, zentrale Anliegen zu sammeln. Zudem wurde das Detailkonzept für die Umsetzung erstellt.
Das SBFI hat das neue Qualifikationsprofil und die neuen Bestehensregeln im April 2024 verabschiedet und am 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Die redivierten Dokumente sind hier publiziert.
Dokumente
- Rediviertes Qualifikationsprofil
- Redivierte Bestehensregeln
- Anhörungsbericht
- Erläuternder Bericht zur Anhörung